Am 30. Oktober tagte der Rat zu einer zusätzlichen, eingeschobenen Sitzung, mit dem Ziel der Beschlussfassung über die neue Hebesatz-Satzung.
Nötig gemacht hat das ein Urteil der Bundesverfassungsgerichtes* vom 10. April 2018, in dem die Richter die Grundsteuer in ihrer vorherigen Form für verfassungswidrig erklärten. Dabei kritisierten sie das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer.
Seit Anfang 2002 verstieß die Grundsteuer in der damaligen Form gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bundestag und Bundesrat mussten eine Neufassung der Grundsteuer beschließen. Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes blieben fünf Jahre Zeit, um die neue Besteuerung umzusetzen. Zum 31. Dezember 2024 müssen die Finanzämter eine reformierte Grundsteuer erheben. Da sich mit der geänderten Gesetzgebung die Bemessungsgrundlage verändert hat und die Höhe der Grundsteuer entsprechend den örtlichen Hebesätzen berechnet wird, wurde eine Neufassung der Hebesatz-Satzung auch in Gehrden erforderlich.
Dazu muss man wissen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer ausschließlich den Kommunen zukommen und eine der wichtigsten Einnahmesäulen darstellen.
Durch die Politik und Kommunen wurde den Bürgern und Bürgerinnen dabei noch im Mai 2024 zugesagt, dass die Reform zu keinem höheren Grundsteueraufkommen führen soll. So liest man auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: „Sollte sich in einzelnen Gemeinden das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Gemeinden haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.“ **
Die Ankündigung der Gemeinden und die Nichtvermittelbarkeit einer Erhöhung, wird durch CDU Gehrden, SPD Gehrden und Grüne Gehrden offenkundig negiert. Mit Zustimmung zu Beschlussvorlage 2021-2026/0740 „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Gehrden“ wurde für Gehrden das politische Versprechen der Aufkommensneutralität gebrochen und stattdessen eine Erhöhung beschlossen!
Die Erhöhung um 60 Prozentpunkte, bedeutet für Eigentümer und Eigentümerinnen in Gehrden, dass diese ab 2025 um fast 300.000 EUR zusätzlich belastet werden. Da die Grundsteuer durch Vermieter auf die Mieten umgelegt wird, sind unter Umständen auch Mieter betroffen.***
Aus Sicht meiner Fraktion steht der gesellschaftliche Schaden, den dieser Beschluss anrichtet in keinem Verhältnis zu dieser geringen Mehreinnahme.
Der gesellschaftliche Schaden liegt darin, dass das Brechen politischer Versprechen immer einen Vertrauensverlust in Politik bedeutet. CDU Gehrden, SPD Gehrden und Grüne Gehrden schütten mit dieser Entscheidung die nächsten Tropfen in den Krug der Demokratieverdrossenheit, mit der Gefahr das auch in Gehrden 2026 eine demokratiefeindliche #NoAfD, oder eine illiberale #NoBSW nennenswerte Stimmgewinne erzielen und das politische und gesellschaftliche Klima in Gehrden weiter vergiften können. Dieser Preis ist das Geld nicht wert! Menschen, die sich beispielsweise in der Initiative für Demokratie engagieren, muss das wie ein Tritt ins Knie vorkommen!
Ich habe diese Position in der Ratssitzung deutlich gemacht. Wir haben die Vorlage abgelehnt!
Auch mir und meiner Fraktion ist die außerordentlich schlechte Finanzlage der Stadt bekannt, stecken wir doch mitten in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025. Die 300.000 EUR Mehreinnahmen leisten in diesem Zusammenhang aber keinen signifikanten Konsolidierungsbeitrag.
Quellen:
*https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/267435/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zur-grundsteuer/
**https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
*** https://sessionnet.owl-it.de/gehrden/bi/vo0050.asp?__kvonr=5118
Ich glaube die Gefahr was durch nicht gut durchdachten Entscheidungen passieren kann ist treffend beschrieben. Es führt zu der nicht wieder gut zu machenden Ansicht
„Den zeigen wir es mal, wie du mir so ich dir!“