Wahlprogramm 2022 – Themenfeld Bildung
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Meine Zielvision für das Jahr 2030 ist, dass mittelfristig der Primarzweigs an der OBS zugunsten einer Grundschule mit bis zu vier Zügen in Leveste aufgegeben wird.

Spätestens Mitte/Ende der 2030er Jahre werden wir bei Fortschreibung des Bevölkerungswachstums der letzten 20 Jahre eher 12, als 8 Züge brauchen. Mit 3 Grundschulen á 4 Züge kann die Stadt als Schulträger dann wirklich atmen und bei 8 Zügen 3+3+2, bei 9 Zügen 3+3+3, bei 10 Zügen 4+3+3, bei 11 Zügen 4+4+3 und bei 12 Zügen 4+4+4 einschulen.

Die Reaktivierung von Leveste, immerhin nach der Kernstadt die zweitgrößte Ortschaft im Stadtgebiet, als Schulstandort, unterstützt die Stadtteilentwicklung nachhaltig. Neben der Tatsache, dass mit einer Grundschule auch der Bau einer Turnhalle verbunden ist, ist durch die ausbleibenden Wege der Verbleib von Kaufkraft in Leveste verbunden, dem durch die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels als Nahversorger ein Angebot entgegengestellt werden kann.

Die durch reduzierte Wege eingesparten CO2 Potentiale stellen einen weiteren wünschenswerten Effekt dar.

Um dem wachsenden Bedarf nach Oberstufenplätzen aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und des absehbaren Bevölkerungszuwachses zu begegnen, stellt die Oberschule mit Unterstützung der Stadt als Schulträger, einen Antrag nach §22 NSchG zur Einführung einer gymnasialen Oberstufe. Dieses zweite Oberstufenangebot nimmt erstens Druck vom MCG, weil es eine zweite Möglichkeit im Ort gibt das Abitur zu erreichen. Es reduziert Schulwanderungen nach Ronnenberg und Wennigsen, wo es an den jeweiligen KGS Einrichtungen diese Möglichkeit bereits gibt. Und die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Oberschule betont den weiter bestehenden Wunsch des Schulträgers Gehrden ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Nachbarkommunen zu haben. Langfristig ist dies die deutlich bessere Perspektive für die Oberschule.

Für das MCG stellt die Möglichkeit der Schaffung eines Oberstufen-Campus, auch an einem abgesetzten Standort, die dringend gebrauchten Zukunftsaussichten dar. Ob das die dann ehemalige Grundschule am Langen Feld ist, oder es sinnvoller ist einen Neubau, möglicherweise gekoppelt an eine neue 3-Feld-Halle, zu errichten, mag Bestandteil der weiteren Debatte sein.

Zur Finanzierung dieser Option hält §106(2) NSchG einen interessanten Hebel bereit.

Demnach sind Schulträger zur Führung eines Gymnasiums verpflichtet. Eine Verpflichtung, der Ronnenberg und Wennigsen seit vielen Jahren nicht nachkommen, weil die dort lebenden Gymnasiasten das MCG in Gehrden besuchen. Es war lange überfällig darüber mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen. Das Ziel für Gehrden ist, mit den Nachbar-kommunen eine Vereinbarung nach §104 Satz 2 zu schließen, die die Befreiung Ronnenbergs und Wennigsens von der Pflicht zum Führen eines Gymnasiums zur Folge hat, im Gegenzug aber eine faire Beteiligung an den Kosten des Schulträgers Gehrden beinhaltet.

Unter Kostengesichtspunkten eine Situation, in der es drei gewinnende Kommunen gibt.

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