Neues aus dem Bildungswesen
Neues aus dem Bildungswesen

Neues aus dem Bildungswesen

Die Verwaltung der Stadt Gehrden plant das MCG dauerhaft auf vier Züge zu begrenzen. Warum das falsch ist und wie eine nachhaltige Schulentwicklungsplanung aussehen kann, will ich hier darstellen.

Mit Vorlage 2021-2026/0096 beantragt die Verwaltung „Der Rat der Stadt Gehrden beschließt die Zügigkeit des Matthias-Claudius-Gymnasium auf insgesamt vier Züge in der Eingangsstufe ab dem Schuljahr 2022/2023 dauerhaft zu begrenzen.“

Matthias-Claudius-Gymnasium Gehrden

Um diese Begrenzung zu erreichen, soll das MCG nur noch für Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Gehrden zugänglich sein. Schülerinnen und Schülern aus den umliegenden Gemeinden, hauptsächlich betrifft das die Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Ronnenberg und der Gemeinde Wennigsen, sollen am MCG nicht mehr aufgenommen werden, unabhängig von der Frage, ob z.B. bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen.

Wer einen Eindruck haben möchte, welche Außenwahrnehmung das erzeugt, sei auf zwei Online-Petitionen in Ronnenberg und Wennigsen verwiesen. Diese richten sich an die dortigen Stadtverwaltungen und Bürgermeister, mit dem Ziel Einfluss auf die Gehrdener Entscheidungen zu nehmen.

Wennigsen: https://www.openpetition.de/petition/online/chance-auf-eine-einschulung-am-mcg-gehrden-fuer-die-kinder-aus-wennigsen

Ronnenberg: https://www.openpetition.de/petition/online/chance-auf-eine-einschulung-am-mcg-gehrden-fuer-die-kinder-aus-ronnenberg

Der Beschluss dieser Vorlage würde das Ansehen der Stadt Gehrden nachhaltig beschädigen und wir kämen in eine Situation, in der wir als Schulträger, auf Grundlage der durch die Verwaltung selbst ermittelten und vorgestellten Schulentwicklungsdaten, nicht mehr in der Lage wären den hier ansässigen Kindern weiterhin ein hinreichendes Schulangebot anbieten zu können. Schlimmer sogar! Spätestens mit dem Einschulungsjahrgang 2029, vermutlich aber bereits 1-2 Jahre früher, hätten wir nicht ausreichend Schulplätze zur Verfügung, um nur den Gehrdener Schülerinnen und Schülern die das wünschen, einen Schulplatz am MCG anzubieten.

Zwingende Konsequenz wäre, dass das MCG sein Angebot einschränken müsste und beispielsweise im Fremdsprachenbereich kein bedarfsgerechtes Angebot mehr unterbreiten kann. So ist die regelmäßige Nachfrage nach Spanisch als zweiter Fremdsprache so groß, dass drei Klassen eingerichtet werden könnten. Nur aufgrund der fünf Züge ist es heute überhaupt möglich eine zweite Spanisch-Klasse anzubieten. Bei vier Zügen müsste diese zweite Spanisch-Klasse eingestellt werden. Aus einer bereits existenten Mangelsituation würde endgültig eine Lotterie!

Und selbst wenn das aufgrund seiner besonderen Genehmigungssituation kaum vorstellbar ist,  müsste konsequenterweise das identitätsstiftende Musikprofil eingestellt werden, da gerade dieses Angebot für auswärtige Schülerinnen und Schülern eine Eingangspforte darstellt. Schülerinnen und Schülern die sich darauf anmelden, können von der Schule nicht abgewiesen werden.

Die sich aus der Vierzügigkeit ergebenden Angebotseinschränkungen in der Profilwahl im 8. Jahrgang und die Unmöglichkeit in der Oberstufe ein nachfragegerechtes Kursangebot zu ermöglichen führen dazu, dass aus dem MCG mit überregionaler Ausstrahlung ein Grundversorger in der Gehrdener Bildungslandschaft würde. Wo keine ausreichende Anzahl Schüler sind, kann eben auch nur das vorgeschriebene Grundangebot unterrichtet werden.

Stand 03.06.2022 haben sich nach Auskunft der Schule am MCG für das Schuljahr 2022/23 161 Schülerinnen und Schülern angemeldet. Nach 150 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2021/22 zeigt sich, dass das schulische Angebot des MCG stabil hohe Akzeptanz findet. Die Konsequenz des Antrages ist, dass das MCG einundvierzig (41) Schülerinnen und Schülern die angestrebte Schullaufbahn verwehren, und ihre Anmeldung ablehnen muss.

Wie kann eine bessere Bildungslandschaft für Gehrden aussehen?

Stephan Fromm an der Oberschule Gehrden

Ein Zielvision für das Jahr 2030 kann sein, dass mittelfristig der Primarzweigs an der OBS zugunsten einer Grundschule mit bis zu vier Zügen in Leveste aufgegeben wird. Die Reaktivierung von Leveste, immerhin nach der Kernstadt die zweitgrößte Ortschaft im Stadtgebiet, als Schulstandort, unterstützt die Stadtteilentwicklung nachhaltig. Neben der Tatsache, dass mit einer Grundschule auch der Bau einer Turnhalle verbunden ist, ist durch die ausbleibenden Wege der Verbleib von Kaufkraft in Leveste verbunden, dem durch die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels als Nahversorger ein Angebot entgegen gestellt werden kann. Die durch reduzierte Wege eingesparten CO2 Potentiale stellen einen weiteren wünschenswerten Effekt dar.

Um dem wachsenden Bedarf nach Oberstufenplätzen aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und des absehbaren Bevölkerungszuwachses zu begegnen, stellt die Oberschule mit Unterstützung der Stadt als Schulträger, einen Antrag nach §22 NSchG zur Einführung einer gymnasialen Oberstufe. Dieses zweite Oberstufenangebot nimmt erstens Druck vom MCG, weil es eine zweite Möglichkeit im Ort gibt das Abitur zu erreichen. Es reduziert Schulwanderungen nach Ronnenberg und Wennigsen, wo es an den jeweiligen KGS Einrichtungen diese Möglichkeit bereits gibt. Und die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Oberschule betont den weiter bestehenden Wunsch des Schulträgers Gehrden ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Nachbarkommunen zu haben.

Für das MCG bietet sich die Möglichkeit der Schaffung eines Oberstufen-Campus, auch an einem abgesetzten Standort. Ob das die dann ehemalige Grundschule am Langen Feld ist, oder es sinnvoller ist einen Neubau, möglicherweise gekoppelt an eine neue 3-Feld-Halle zu errichten mag Bestandteil der weiteren Debatte sein.

Zur Finanzierung dieser Option hält §106(2) NSchG übrigens einen interessanten Hebel bereit. Demnach sind Schulträger zur Führung eines Gymnasiums verpflichtet. Eine Verpflichtung, der Ronnenberg und Wennigsen seit vielen Jahren nicht nachkommen, weil die dort lebenden Gymnasiasten das MCG in Gehrden besuchen. Es ist an der Zeit mit den Nachbarkommunen eine Vereinbarung nach §104 Satz 2 zu schließen, die die Befreiung der Nachbarkommunen von der Pflicht zum Führen eines Gymnasiums zur Folge hat, im Gegenzug aber eine faire Beteiligung an den Kosten des Schulträgers beinhaltet. Unter Kostengesichtspunkten eine Situation, in der es drei gewinnende Kommunen gibt.

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